
Widerspruch gegen den Mahnbescheid - was bedeutet das?
Erhält man einen Mahnbescheid hat man 3 Möglichkeiten: bezahlen, nicht reagieren oder Widerspruch einlegen. Wenn der Mahnbescheid berechtigt ist, wäre es am einfachsten, alles direkt zu bezahlen. Einige reagieren gar nicht darauf, weil sie wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung parat haben; möglicherweise auch schlichtweg finanziell überfordert sind. Wenn allerdings der Mahnbescheid nicht berechtigt ist und dafür auch Beweise vorliegen, kann Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden.
Mahnbescheid
Ein Mahnbescheid löst oft Unsicherheit, Angst oder sogar Scham aus. Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, kontaktiere am besten direkt den Antragsteller bzw. das bevollmächtige Inkassounternehmen oder den bevollmächtigten Rechtsanwalt. Auch wenn die Forderung deiner Meinung nach nicht berechtigt ist, ist nun schnelles Handeln gefragt, um die Sache zu klären. „Aussitzen“ oder ignorieren hilft in dieser Situation nicht weiter. Hier erfährst du, was ein Mahnbescheid bedeutet und was du beachten musst, falls du einen solchen erhalten hast.
Was kostet ein Inkassoverfahren?
Im Laufe eines Inkassoverfahrens können verschiedene Kosten entstehen. Zunächst sind da die tatsächlichen Inkassokosten. Das sind die Kosten, die für die Tätigkeit des Inkassounternehmens anfallen. Darüber hinaus gibt es aber auch sogenannte Fremdkosten. Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkassoverfahren an andere beteiligte Stellen bezahlt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Adressermittlungen, Rücklastschriftkosten, Gerichtsvollzieher oder Gerichtskosten.
Warum gibt es Inkassokosten?
Inkassokosten oder Inkassogebühren – wie heißt es eigentlich richtig? Gesetz und Rechtsprechung nutzen die Begriffe Inkassokosten oder Inkassovergütung. Schlechte Ratschläge gibt es immer wieder rund um das Thema Inkassovergütung. Das ist einer der Gründe, warum Inkassounternehmen unter einem recht schlechten Ruf leiden. Doch bei einer genaueren Betrachtung zeigt sich, dass es sich bei der Inkassovergütung um vollkommen gerechtfertigte Kosten handelt.