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Verjährungsfristen

Neben der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Kennen Sie sich damit aus, wann welche Forderungen verjähren? Oder durch was genau eine Verjährung „gehemmt“ wird?

Redaktions-Team | Jan. 31, 2024 7 min
Wie lang ist die Verjährungsfrist?

Definition Verjährungsfrist

Unter der sogenannten Verjährungsfrist versteht man den Zeitraum, in dem ein Gläubiger einen entstandenen Anspruch gegenüber seinem säumigen Schuldner rechtlich einfordern kann. Wartet ein Gläubiger zu lange, also bis nach Ablauf der Verjährungsfrist, kann die Forderung rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sich der säumige Schuldner auf die Verjährung beruft. 

Die regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 195 BGB geregelt. Die Frist beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und beide Vertragsparteien Kenntnis von dem entstandenen Anspruch haben.
 
Grundsätzlich fallen unter die regelmäßige Verjährungsfrist alle Ansprüche, wenn keine Sonderregelungen eingreifen oder in den §§ 196 ff. BGB keine längere Frist bestimmt ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt beispielsweise damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sich aus §§ 197, 852 BGB nichts anderes ergibt.

Wann verjährt eine Rechnung?

Die Verjährungsfrist für eine Geldforderung richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist und endet daher in der Regel nach 3 Jahren.

Zahlungsunfähige Schuldner sollten in jedem Fall das Gespräch mit dem Gläubiger bzw. dem Inkassounternehmen suchen, da bei Nichtzahlung mit großer Wahrscheinlichkeit sehr zügig ein gerichtliches Mahnerfahren eingeleitet wird, um die Forderung durch Titulierung zu sichern. Denn dann verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren. 

Einrede der Verjährung

Ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, er ist nur nicht mehr durchsetzbar und somit wirkungslos geworden, weil der Schuldner aufgrund der Verjährung der zu spät eingeforderten Leistung diesbezüglich ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner sich auf die Verjährung des Anspruchs beruft (sog. Einrede der Verjährung), ansonsten wird diese im Prozess nicht berücksichtigt.

Beginn und Ende der regelmäßigen Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt, wenn das Kalenderjahr endet, in dem der Anspruch entstanden ist. Möchte zum Beispiel ein Verkäufer die säumige Zahlung eines Kunden einfordern, hat er dafür drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Ware geliefert wurde, Zeit.
 
Die regelmäßige Verjährungsfrist endet nach Ablauf von drei Jahren. Der Stichtag für die Verjährungsfrist ist damit der 31. Dezember des dritten Jahres. Liegt das Enddatum der Verjährungsfrist auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Ende der Verjährungsfrist auf den nächsten Werktag. 

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick

Zusätzlich zur regelmäßigen Verjährungsfrist gibt es für die verschiedenen Anspruchsgrundlagen weitere Verjährungsfristen mit unterschiedlicher Dauer und anderer Beginn-Regelung.

Art des Anspruchs Beginn der Verjährungsfrist Dauer der Verjährungsfrist

Mängelansprüche im Kaufrecht  

Datum der Übergabe der Kaufsache

2 Jahre

Mängelansprüche bei Werkverträgen (zum Beispiel über Handwerkertätigkeiten im Haus) – außer bei Arbeiten an Bauwerken

Datum der Abnahme des Werks  

2 Jahre

Ansprüche aus einem Reisevertrag (wie beispielsweise Reisemängel)   

Vertraglich festgelegtes Ende der Reise 

2 Jahre

Ansprüche auf Arbeitslohn  

Nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Anspruchs 

3 Jahre

Gewährleistungsansprüche bei Mängeln eines Bauwerks

Datum der Bauabnahme durch den Bauherrn

5 Jahre

Rechte an einem Grundstück     

Entstehungsdatum des Anspruchs  

10 Jahre

Rechtskräftig festgestellte Ansprüche (z.B.: Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide)   

Datum der Rechtskraft 

30 Jahre

Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden     

Erstellung des Dokuments 

30 Jahre

Schadensersatzansprüche wegen Spätfolgen einer Körperverletzung   

Begehung der Handlung 

30 Jahre

Ansprüche im Familien- und Erbrecht    

Entstehung des Anspruchs 

30 Jahre

Ablauf der Verjährung vermeiden

Droht die Verjährung der Forderung, können Gläubiger eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, durch die man die Verjährung „hemmen“ kann, wie es rechtlich korrekt bezeichnet wird. Die Verjährungsfrist wird dabei juristisch betrachtet nicht verlängert, sondern lediglich das Weiterlaufen der Frist für einen bestimmten Zeitraum gestoppt.

Der Lauf der Verjährung kann unter anderem durch Maßnahmen der Rechtsverfolgung oder durch Stundung der Forderung gehemmt werden. Maßnahmen der Rechtsverfolgung sind beispielsweise die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Klageerhebung. 

Wird die Verjährung durch Rechtsverfolgung gehemmt, endet die Hemmung erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der anderweitigen Verfahrensbeendigung, § 204 Abs.2 S.1 BGB. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann also ab seiner Zustellung die Verjährungsfrist bis zu sechs Monaten aufschieben. 
 
Der Lauf einer gehemmten Verjährung wird dann neu begonnen, wenn der säumige Schuldner den Anspruch anerkennt, zum Beispiel indem er eine Ratenzahlung beginnt. Somit erkennt er die Forderung an – er zeigt damit, dass ihm bewusst ist, dass der Anspruch entstanden ist. 

Fazit

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, die längste Verjährungsfrist 30 Jahre. Spätestens zum Jahresende sollten Gläubiger ihre noch offenen Forderungen überprüfen, um noch rechtzeitig Maßnahmen gegen eine drohende Verjährung ergreifen zu können.

Das alles im Blick zu behalten, ist im oftmals hektischen Alltag nicht einfach! Ein Inkassounternehmen wie Riverty Back in Flow kann bei der Vermittlung zwischen Gläubiger und Schuldner vermitteln und damit für beide Seiten ein großer Mehrwert sein. 

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.