
Was kostet ein Inkassoverfahren?
Im Laufe eines Inkassoverfahrens können verschiedene Kosten entstehen. Zunächst sind da die tatsächlichen Inkassokosten. Das sind die Kosten, die für die Tätigkeit des Inkassounternehmens anfallen. Darüber hinaus gibt es aber auch sogenannte Fremdkosten. Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkassoverfahren an andere beteiligte Stellen bezahlt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Adressermittlungen, Rücklastschriftkosten, Gerichtsvollzieher oder Gerichtskosten.
Warum gibt es Inkassokosten?
Inkassokosten oder Inkassogebühren – wie heißt es eigentlich richtig? Gesetz und Rechtsprechung nutzen die Begriffe Inkassokosten oder Inkassovergütung. Schlechte Ratschläge gibt es immer wieder rund um das Thema Inkassovergütung. Das ist einer der Gründe, warum Inkassounternehmen unter einem recht schlechten Ruf leiden. Doch bei einer genaueren Betrachtung zeigt sich, dass es sich bei der Inkassovergütung um vollkommen gerechtfertigte Kosten handelt.
Inkasso ohne Mahnung - wie kann das sein?
Trudelt ein Inkasso-Schreiben ein, ohne dass man vorher von seinem Geschäftspartner gemahnt wurde. Da stellt sich die Frage, ob das überhaupt geht, Inkasso ohne Mahnung. Die Antwort lautet: Ja! Ein Inkasso-Auftrag ohne vorherige Gläubiger-Mahnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.