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Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid löst oft Unsicherheit, Angst oder sogar Scham aus. Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, kontaktiere am besten direkt den Antragsteller bzw. das bevollmächtigte Inkassounternehmen oder den bevollmächtigten Rechtsanwalt. Auch wenn die Forderung deiner Meinung nach nicht berechtigt ist, ist nun schnelles Handeln gefragt, um die Sache zu klären. „Aussitzen“ oder ignorieren hilft in dieser Situation nicht weiter. Hier erfährst du, was ein Mahnbescheid bedeutet und was du beachten musst, falls du einen solchen erhalten hast.

Redaktions-Team | Jan. 19, 2023 6 min
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Was ist ein Mahnbescheid? | Definition

Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein. Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Dokument, mit dem eine bisher unbezahlte Forderung geltend gemacht wird.

Wird ein Mahnbescheid beantragt, prüft das Mahngericht, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Verantwortlich für den Erlass und die anschließende Zustellung des Mahnbescheids ist das zuständige Zentrale Mahngericht. Der Mahnbescheid wird mittels Postzustellungsurkunde zugestellt. Auf diese Weise wird die Verjährung der Forderung zunächst verhindert. Man sagt dazu auch, die Verjährung wird „gehemmt“. Die allgemeine regelmäßige  Verjährungsfrist für nicht titulierte Forderungen tritt ansonsten nach drei Jahren ein.

Mit der Zustellung beginnt die zweiwöchige Frist, in der der Empfänger des Mahnbescheids die Möglichkeit hat, auf den Mahnbescheid zu reagieren, wenn nötig auch dem Mahnbescheid zu widersprechen. Erst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist erfolgt der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, der für eine Zwangsvollstreckung notwendig ist – sofern nicht Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird.

Wichtigste Funktionen des Mahnbescheids

Der Mahnbescheid …

  • wird auf Antrag des Antragstellers vom zuständigen Zentralen Mahngericht erlassen,
  • unterbricht zunächst das Weiterlaufen der Verjährungsfrist,
  • dient als Werkzeug zur Beitreibung von Geldforderungen, bei denen der Antragsgegner nicht freiwillig zahlt,
  • ist Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid, der später die Zwangsvollstreckung ermöglicht,
  • ist kostengünstiger und zeitsparender als eine Zivilklage, auch die Zwangsvollstreckung wird dadurch schneller möglich.

 

Mahnbescheid erhalten – Was tun? 

Hast du einen Mahnbescheid erhalten? Kein Grund zur Panik! Der Mahnbescheid ist noch kein rechtskräftiger Titel. Jetzt ist es wichtig, dass du die zugrundeliegende Forderung genau prüfst. Du solltest unbedingt innerhalb der Frist von 14 Tagen auf den Bescheid reagieren. Andernfalls erhältst du im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid. Ist der Vollstreckungsbescheid erst einmal rechtskräftig, kann daraus 30 Jahre lang vollstreckt werden.


Richtig reagieren auf einen Mahnbescheid!

Richtig reagieren bei berechtigten Forderungen
Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, solltest du schnellstmöglich reagieren und die Forderung begleichen, wenn diese berechtigt ist. Aussitzen und ignorieren ist keine Lösung! Denn in der Regel folgt kurz darauf der Vollstreckungsbescheid, der eine Zwangsvollstreckung und eine Einmeldung bei einer Auskunftei nach sich ziehen kann. Leasing, Kreditvergaben oder das Mieten einer Wohnung werden dann viel schwieriger.


Richtig reagieren bei unberechtigten Forderungen
Wurde die Forderung bereits beglichen oder ist nicht berechtigt, nehme am besten sofort mit dem Antragsteller bzw. dem bevollmächtigten Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt Kontakt auf. Im besten Fall kann das Problem schnell einvernehmlich geklärt und das gerichtliche Mahnverfahren unkompliziert beendet werden.

Wenn im gemeinsamen Gespräch keine Lösung gefunden werden konnte, hast du die Möglichkeit Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Hierbei ist es wichtig, dass die Begründung so ausführlich wie möglich formuliert ist und alle dafür wichtigen Nachweise in Kopie beifügt sind. Bitte gebe niemals Originale aus der Hand.

Mahnbescheid nicht berechtigt?

Kläre die Angelenheit am besten schnellstmöglich direkt mit dem Antragsteller oder dem Prozessbevollmächtigten.

Eine außergerichtliche Einigung ist immer der beste und kostengünstigste Weg!

 

Mahnbescheid beantragen – so geht’s

Ob Vermieter, Handwerker oder Online-Händler – im Laufe seines Geschäftslebens wird fast jeder Unternehmer einmal mit zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Kunden konfrontiert. In solchen Fällen ist das Mahnverfahren eine schnelle und kostengünstige Alternative zum zivilrechtlichen Klageverfahren. Auch für Privatpersonen, die beispielsweise nach einer ordnungsgemäßen Rücksendung von Waren den Kaufpreis vom Verkäufer nicht zurückerstattet bekommen, bietet das gerichtliche Mahnverfahren eine gute Möglichkeit - ohne teuren Zivilprozess - offene Forderungen einzufordern.

 

Wichtige Voraussetzungen für den Mahnbescheid 

Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren lassen sich nur Geldforderungen geltend machen. Für anderweitige Ansprüche wie der Lieferung von Waren oder der Räumung von Wohnraum ist das gerichtliche Mahnverfahren ausgeschlossen.

Für die Beantragung eines Mahnbescheids sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Forderung lässt sich durch einen Vertrag, eine Rechnung oder ein vergleichbares Schriftstück nachweisen.
  • Die Forderung ist fällig und der Vertragspartner befindet sich in Zahlungsverzug.
  • Der Anspruch bezieht sich auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung.
  • Die Fälligkeit der Zahlung ist nicht von einer Gegenleistung abhängig oder die Gegenleistung wurde bereits erbracht.
  • Die genaue postalische Anschrift des Vertragspartners ist bekannt.

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Der typische Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Das gerichtliche Mahnverfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn außergerichtliche Mahnungen erfolglos waren. Den Erlass eines Mahnbescheids kann grundsätzlich jeder Bürger problemlos selbst beim zuständigen Zentralen Mahngericht beantragen; die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist dafür nicht notwendig. Selbstverständlich können aber auch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren nutzen, um Forderungen ihrer Auftraggeber bzw. Mandanten beizutreiben.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren sind einheitlich geregelt und richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Wie teuer das Mahnverfahren im Einzelfall ist, hängt grundsätzlich von dem sogenannten Streitwert ab, d.h. von der Höhe der Forderung. Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wird durch das Zentrale Mahngericht eine 0,5 Gebühr auf den Streitwert erhoben, mindestens jedoch 36,00 EUR.

Beauftragt der Antragsteller einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, kommen zusätzliche Verfahrenskosten hinzu; diese müssen zunächst vom Antragsteller bezahlt werden.

Ein Inkassounternehmen darf dieselbe Vergütung für das gerichtliche Mahnverfahren verlangen wie ein Rechtsanwalt, d.h. in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vergütung in Höhe einer 1,0 Gebühr für den Mahnbescheid und eine weitere Vergütung in Höhe einer 0,5 Gebühr für den Vollstreckungsbescheid. Dazu kommen dann noch Auslagen, insbesondere für Post- und Telekommunikation, sowie die Umsatzsteuer.

Ist die Forderung berechtigt und das Mahnverfahren verläuft erfolgreich, so ist der Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller die angefallenen Gerichts- und Verfahrenskosten zu erstatten; die anfallenden Gerichts- und Verfahrenskosten werden bei der maschinellen Bearbeitung durch das Zentrale Mahngericht bereits automatisch in den Mahnbescheid mit aufgenommen. Es ist also nicht notwendig, dass der Antragsteller die Gebühr für den Mahnbescheid gesondert in Rechnung stellt oder sie zu seiner Forderung hinzuaddiert.

Übersicht der Gerichtskosten

Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die anfallenden Gerichtskosten.

 

Diese Tabelle zeigt, welche Gerichtskosten bei einem Mahnbescheid anfallen:

 

Streitwert

Gebühren für einen Mahnbescheid

bis 1.000,00 EUR 

Mindestgebühr  36,00 EUR

von 1.000,01 EUR bis 1.500,00 EUR 

39,00 EUR

von 1.500,01 EUR bis 2.000,00 EUR 

49,00EUR 

von 2.000,01 EUR bis 3.000,00 EUR 

59,50 EUR

von 3.000,01 EUR bis 4.000,00 EUR 

70,00 EUR

von 4.000,01 EUR bis 5.000,00 EUR 

80,50 EUR

von 5.000,01 EUR bis 6.000,00 EUR 

91,00 EUR

von 6.000,01 EUR bis 7.000,00 EUR 

101,50 EUR

von 7.000,01 EUR bis 8.000,00 EUR 

112,00 EUR

von 8.000,01 EUR bis 9.000,00 EUR 

122,50 EUR

von 9.000,01 EUR bis 10.000,00 EUR 

133,00 EUR 

von 10.000,01 EUR bis 13.000,00 EUR 

147,50 EUR 

von 13,000.01 EUR bis 16.000,00 EUR 

162,00 EUR 

von 16.000,01 EUR bis 19.000,00 EUR 

176,50 EUR 

von 19.000,01 EUR bis 22.000,00 EUR 

191,00 EUR 

von 22.000,01 EUR bis 25.000,00 EUR 

205,50 EUR 

von 25.000,01 EUR ...

...

Rücknahme Mahnbescheid: Lässt sich ein Mahnbescheid zurücknehmen?

Irren ist menschlich. Wie schnell kann eine eingegangene Zahlung nicht rechtzeitig verbucht oder eine Rücksendung nicht rechtzeitig zugeordnet werden? Merkt der Antragssteller nach Zustellung des Mahnbescheids, dass er im Unrecht ist, kann er den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids zurücknehmen – allerdings nur, wenn dem Antragsgegner noch kein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. 

Die Rücknahme muss gegenüber dem zuständigen Zentralen Mahngericht schriftlich oder elektronisch erklärt werden. Darüber hinaus muss auch dem Antragsgegner die Antragsrücknahme zugestellt werden, falls er den Mahnbescheid bereits erhalten hat. 

Bei Rücknahme des Mahnbescheids trägt der Antragssteller die Kosten für das Mahnverfahren.

Mahnbescheid – Fazit

Eine außergerichtliche Klärung ist immer der beste und kostengünstigste Weg.

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist der Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens; dies ist für den Antragsteller häufig die einzige Möglichkeit, die Forderung außerhalb eines Klageverfahrens zu sichern, wenn der Antragsgegner die Forderung nicht freiwillig bezahlt. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren hat der Antragsteller ein effektives Werkzeug zur Hand, Forderungen schnell und kostengünstig zu sichern. Außerdem ist der Mahnbescheid Voraussetzung für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids, der nach Eintritt der Rechtskraft Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Konten- oder Lohnpfändungen ermöglicht.

Um weitere Kosten oder gar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, reagiere immer rechtzeitig auf einen Mahnbescheid!

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.