search
Hilfe & Support

Widerspruch gegen den Mahnbescheid - was bedeutet das?

Erhält man einen Mahnbescheid hat man drei Möglichkeiten: bezahlen, nicht reagieren oder Widerspruch einlegen.

Wenn der Mahnbescheid berechtigt ist, wäre es am einfachsten, alles direkt zu bezahlen. Einige reagieren gar nicht darauf, weil sie wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung parat haben, möglicherweise auch schlichtweg finanziell überfordert sind. Wenn allerdings der Mahnbescheid nicht berechtigt ist und dafür auch Beweise vorliegen, kann Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden.

Redaktions-Team | Feb. 8, 2023 4 min
Widerspruch

Was bedeutet es, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen?

Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, der vom Antragsgegner gegen den erlassenen Mahnbescheid eingelegt werden kann, wenn die darin geltend gemachte Forderung nicht berechtigt ist. Es gibt die Möglichkeit, der gesamten Forderung zu widersprechen oder auch nur einem Teil davon. Mit dem Widerspruch endet das laufende Mahnverfahren. Der Antragsteller kann keinen Vollstreckungsbescheid beantragen. Möchte die antragstellende Partei das Verfahren fortführen, so geschieht das vor einem Streitgericht im sogenannten Klageverfahren.

Ein Klageverfahren bedeutet nicht nur mehr Kosten, sondern auch einen enormen Zeitaufwand auf beiden Seiten.

Ablauf eines Mahnverfahrens

und wie es nach einem eingelegten Widerspruch weiter geht:

Ablauf eines Mahnverfahrens

Widerspruch für den Mahnbescheid richtig ausfüllen!

Folgende Angaben sollten im Formular für den Widerspruch ausgefüllt werden:

  • Datum und Geschäftszeichen des Amtsgerichts
  • Angaben zum Gläubiger - Antragsteller
  • Angaben zum Schuldner - Antragsgegner
  • Adresse 
  • Kontaktdaten des Rechtsanwalts - falls du dich anwaltlich vertreten lassen möchtest
  • Ausdrückliche Bestätigung des Widerspruchs entweder mit „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ oder „Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs“ – je nachdem, was in diesem Fall zutrifft.
  • Ausführliche Begründung, warum und gegen was genau Widerspruch eingelegt wird 

 

Das Wichtigste ist die Begründung! Lege dem Widerspruch eine ausführliche Begründung bei – im besten Fall mit Kopien aller Unterlagen, mit denen der Einwand nachvollziehbar wird. So kann die Angelegenheit sofort vollumfänglich geprüft werden.

Widerspruch wegen Zahlungsschwierigkeiten

Für den Fall, dass die Forderung berechtigt ist, du aber derzeit nicht zahlen kannst, lege bitte auf keinen Fall Widerspruch ein.

Zahlungsunfähigkeit ist kein Widerspruchsgrund!

Wende dich in diesem Fall direkt an den Gläubiger bzw. das bevollmächtigte Inkassounternehmen oder den bevollmächtigten Rechtsanwalt und versuche eine Zahlungsvereinbarung zu schließen – beispielsweise in Form von Ratenzahlungen!

 

Was passiert nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid?

Durch den Widerspruch wird das laufende Mahnverfahren beendet. Nun liegt das weitere Vorgehen in der Hand des Antragsstellers. Besteht dieser weiterhin auf den Ausgleich der Forderung, kann er im nächsten Schritt ein normales Gerichtsverfahren, also eine zivilrechtliche Klage, in die Wege leiten. Dies nennt man offiziell „Übergang in das streitige Verfahren“. Kommt es zu einem solchen Verfahren und gewinnt der Antragssteller, muss der Antragsgegner nicht nur die Forderung ausgleichen, sondern auch für die gesamten Prozesskosten des gerichtlichen Verfahrens aufkommen.

Unser Tipp:

Lege also auf keinen Fall Widerspruch ein, wenn die Forderung berechtigt ist. Eine Einigung ohne Klageverfahren ist in diesem Fall der kostengünstigere Weg!

Kann der Widerspruch zurückgenommen werden?

Solltest du im Nachhinein feststellen, dass die Forderung doch berechtigt war, kannst du den Widerspruch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung wieder zurücknehmen.

Wenn du mit der Rücknahme des Widerspruchs erst bis nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung wartest, musst du zusätzlich zur ursprünglichen Forderung die gesamten Prozesskosten des Klageverfahrens tragen.

Nehme also den Widerspruch so schnell wie möglich zurück!

Verjährung der Forderung nach dem Widerspruch - was ist zu beachten? 

Die regelmäßige Verjährungsfrist einer Forderung beträgt 3 Jahre. Mit Zustellung des Mahnbescheids wird das Weiterlaufen der Verjährungsfrist zunächst unterbrochen – das nennt man juristisch korrekt Hemmung der Verjährung. Wird das streitige Verfahren nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingeleitet, verliert die Verjährungshemmung ihre Wirkung. Das heißt, die Forderung verjährt – wie auch vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens – nach 3 Jahren.

 

Aber Achtung:

Selbst wenn die 6-Monats-Frist nach einem Widerspruch abgelaufen ist, kann die Forderung weiterhin innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist zivilrechtlich eingeklagt werden.

 

Fazit

Um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden, ist der beste Weg direkt Kontakt aufzunehmen und gemeinsam eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.