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Elterngeld – das ändert sich im Jahr 2024

Werdende Eltern freuen sich riesig darauf, ihr Neugeborenes endlich kennenzulernen, Zeit mit ihrem Baby zu verbringen und die gemeinsame Zeit zu Hause zu genießen. Zum Glück kann das verringerte Einkommen durch das Elterngeld aufgebessert werden. Doch im Jahr 2024 stehen ein paar Änderungen hinsichtlich des Elterngeldes an.

Redaktions-Team | Jan. 10, 2024 3 min
Ein kleiner Junge sitzt lachend auf den Schultern von seinem lächelnden Vater

Wie sieht das Elterngeld zurzeit aus?

Eltern haben bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf Elterngeld. Momentan liegt diese Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro im Jahr und für Alleinerziehende bei 200.000 Euro im Jahr. Das soll sich allerdings nächstes Jahr ändern.

Die Einkommensgrenze wird in zwei Schritten abgesenkt

Zum 1. April 2024 soll die Einkommensgrenze für Paare auf 200.000 Euro im Jahr gesenkt werden und für Alleinerziehende auf 150.000 Euro im Jahr. Zum 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze für Paare noch mal auf 175.000 Euro gesenkt werden. Ursprünglich waren 150.000 Euro für Paare angedacht, aber nach viel Kritik hat sich die Ampel-Regierung auf 175.000 Euro geeinigt.

Ausschlaggebend für diese neue Regelung ist der Geburtstag deines Kindes. Wird dein Kind bis zum 31.3.2024 geboren, gelten für dich die alten Regelungen. Sprich, 300.000 Euro Einkommensgrenze für Paare und 200.000 Euro für Alleinerziehende. Liegt der Geburtstag deines Kindes am oder nach dem 01.4.2024, gelten für dich die neuen Regelungen, die am 1. April 2024 in Kraft treten. Das heißt, die Einkommensgrenze für Paare liegt bei 200.000 Euro und die für Alleinerziehende bei 150.000 Euro im Jahr. 

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld – brutto oder netto?

Die Einkommensgrenze richtet sich nach deinem Netto-Einkommen. Wie kommt dein Netto-Einkommen zustande? Von deinem Brutto-Einkommen werden die Einkommenssteuer, Sozialabgaben, wie die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, und sonstige Aufwendungen abgezogen. Nach dem Abzug bleibt das Netto-Einkommen übrig.

Wenn du im Angestelltenverhältnis arbeitest, wird zur Ermittlung deines Elterngeld-Anspruchs dein Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes herangezogen. Wenn du selbstständig bist, ist dein Einkommen des Vorjahres aus dem letzten Steuerbescheid entscheidend für die Ermittlung deines Elterngeld-Anspruchs. 

Weitere Änderungen hinsichtlich der Partnermonate

Das Basis-Elterngeld gibt es normalerweise für zwölf Monate. Es gibt zusätzliche zwei Monate für den Elternteil, der nicht die Hauptbetreuung übernimmt, um sich ebenfalls an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Also gibt es dann insgesamt 14 Monate lang Unterstützung. Bisher konnten die Partnermonate gleichzeitig oder nacheinander genommen werden. Ab April 2024 ändert sich das ein wenig. Einer dieser zwei Monate muss in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes genommen werden. Nur in diesem Monat kann parallel Elterngeld bezogen werden. Der andere Partnermonat muss dann allein genommen werden. Wichtig ist, dass die Änderung nicht für Frühchen oder Mehrlingsgeburten gilt.

Ein kleiner Trost

Die Einkommensgrenzen sinken zum Glück nicht so tief, wie anfangs befürchtet. Trotzdem müssen sich die Besserverdienenden Gedanken machen, wie sie ohne das wegfallende Einkommen und ohne Elterngeld verschiedene Kosten tragen. Eine Alternative wäre, dass beide Elternteile relativ schnell wieder in den Beruf einsteigen – doch das ist oft unrealistisch und schlichtweg nicht möglich. Denn nach den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung fehlen in Deutschland rund 400.000 Kitaplätze. Das bedeutet, dass viele Eltern keinen Kitaplatz für ihr Kind bekommen und somit auch nicht so schnell wieder in den Beruf einsteigen können.

Dennoch gibt es einen kleinen Trost. Eigentlich sogar zwei. Das Elterngeld liegt monatlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro und das wird nächstes Jahr auch so bleiben. Zudem soll nächstes Jahr der Vaterschaftsurlaub kommen. Das bedeutet, dass der zweite Elternteil eine zehntägige bezahlte Auszeit nach der Geburt des Kindes erhalten soll. Der Vaterschaftsurlaub ist dazu gedacht, dass auch der zweite Elternteil eine enge Bindung zum Kind aufbauen kann und dass die partnerschaftliche Aufteilung nach der Geburt durch die Anwesenheit beider Elternteile einfacher gemacht werden soll.