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Was ist ein Mahnverfahren?

Zahlungserinnerung, kaufmännischer Mahnprozess, Inkasso-Mahnung und gerichtliches Mahnverfahren… was kommt wann und warum? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und was passiert, wenn man nicht rechtzeitig reagiert?

Redaktions-Team | Okt. 4, 2022 5 min
Mahnverfahren - kennst du die Definition?

Mahnverfahren

In einem Mahnverfahren wird der Schuldner aufgefordert, eine bereits fällige aber noch nicht gezahlte Rechnung zu begleichen. Es kommt vor, dass ein Unternehmen eine Leistung erbracht hat, hat – hierbei kann es sich um eine gelieferte Ware oder Dienstleistung handeln – für die anschließend nicht bezahlt wurde. Ein solches Mahnverfahren kann verschiedene Eskalationsstufen durchlaufen. Ziel des Mahnverfahrens ist es, dass der säumige Schuldner die noch offene Rechnung so zügig wie möglich bezahlt.

Die Voraussetzungen für ein Mahnverfahren sind also eine von einem Unternehmen erbrachte Leistung, die der Schuldner trotz Fälligkeit bisher nicht bezahlt hat.

Zahlungsverzug


Ab welchem Zeitpunkt befindet man sich in Zahlungsverzug? Wie wird der Verzug eingeleitet?

In Zahlungsverzug gerät man, sobald der Betrag fällig ist und die festgelegte Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde. Dazu ist nicht immer eine Mahnung nötig. Wenn in der Rechnung oder dem Vertrag eine bestimmte Zahlungsfrist festgelegt wurde, beginnt der Verzug mit dem Ablauf dieser Frist. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, kommt der Schuldner in Verzug. Verbraucher müssen allerdings in der Rechnung explizit darauf hingewiesen werden. Erhält der Schuldner schon früher eine Mahnung, beginnt der Zahlungsverzug ab diesem Zeitpunkt.

Ablauf im Mahnverfahren

Kaufmännisches Mahnverfahren

Der erste Schritt ist das sogenannte kaufmännische Mahnverfahren. Dies beginnt mit einem Mahnbrief oder einem Mahnschreiben. Dabei handelt es sich schon um eine eindeutige Aufforderung an den Schuldner, die fällige Rechnung zu begleichen. Die Mahnung enthält in der Regel den fälligen Betrag, die Rechnungsnummer und das Zahlungsziel, sowie das Konto, auf das der fällige Betrag eingezahlt werden soll. Für eine Mahnung gibt es keine gesetzlich festgelegte Form. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass mindestens drei Mahnungen erfolgt sein müssen, bevor es ernst wird – das ist allerdings ein Mythos. Es gibt keine gesetzliche Pflicht oder eine festgelegte Anzahl an Mahnungen im Mahnverfahren. Unternehmen versenden häufig mehrere Mahnschreiben, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, seine offene Rechnung zu bezahlen, ohne dass ein Inkassounternehmen, Rechtsanwalt oder gar ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Reagiert ein Schuldner nicht auf die Mahnung und bleibt die fällige Forderung weiterhin offen, ist der Gläubiger berechtigt, den Fall an ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt abzugeben.

 

Beauftragung des Inkassounternehmens – außergerichtliches Verfahren

Die nächste Stufe des Mahnverfahrens kann also die Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters sein. Dieser wendet sich schriftlich oder telefonisch an den Schuldner und versucht, eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Das Ziel des Inkassounternehmens ist es, das Mahnverfahren außergerichtlich zu beenden und die fällige Forderung schnellstmöglich an den Gläubiger zurückzuführen. Denn dieser ist auch auf seine Einnahmen angewiesen.
Die durch das Inkasso-Verfahren anfallenden Kosten sind vom Schuldner als sogenannte Verzugskosten zu bezahlen. Für den Schuldner ist es daher gerade wichtig, so früh wie möglich eine Einigung zu erzielen, das Mahnverfahren zu stoppen und eine weitere Eskalation zu verhindern. Dazu ist ratsam sofort nach Erhalt der ersten Mahnung Kontakt aufzunehmen, um eventuell offene Fragen zu klären und einen Rückzahlungsplan zu besprechen. Den Kopf in den Sand zu stecken oder beharrliches Schweigen, weil man nicht weiß, wie man es anpacken soll, ist immer die schlechteste Strategie.

Solltest du dich in einer solchen Situation befinden, scheue dich nicht davor mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur wenn man miteinander spricht, kann man die Dinge aus dem Weg räumen.

 

Einleitung gerichtlicher Schritte

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist bei Schuldnern, die gar nicht erst reagieren oder sich weigern ihre Schulden zu bezahlen, meist der letzte Ausweg, um dem Gläubiger die Forderung zu sichern. Da ein Gerichtsverfahren nicht nur mit Zeit, sondern auch mit enormen Kosten verbunden ist, ist es für beide Seiten von Vorteil diesen Schritt zu vermeiden.

 

Kosten im Mahnverfahren

Ab wann entstehen Kosten? Wie hoch sind die Kosten im Mahnverfahren und wer muss sie bezahlen?

Im kaufmännischen Mahnverfahren entstehen dem Gläubiger Mahnkosten. Weitere Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwaltes, die sich je nach Verlauf des Verfahrens und der einzuleitenden Maßnahmen erhöhen können. Sollte ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, kommen hier zusätzlich Gerichtskosten hinzu. Auch Verzugszinsen fallen unter die Verzugskosten. 

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit und im Beitreibungsverfahren entstehen, fallen unter den Begriff „Verzugsschaden“. Den sogenannten Verzugsschaden muss der Schuldner dem Gläubiger ersetzen. So regelt es das Gesetz in §§ 280, 286 BGB.

Fazit

Wenn du eine Zahlungsaufforderung von uns erhalten hast, prüfe bitte, ob du die Forderung schon gezahlt hast oder nicht. Hast du noch nicht gezahlt, dann richte deine Überweisung bitte direkt an uns und nicht an den ursprünglichen Geschäftspartner – nur so können wir den laufenden Mahnprozess durch den Zahlungseingang rechtzeitig stoppen.

Zögere nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur wenn wir miteinander sprechen, finden wir eine Lösung!

Unser Tipp

Online kommt deine Nachricht oder Zahlung am schnellsten bei uns an. In unserem Self-Service-Portal de.flow.riverty.com kannst du aus verschiedenen Bezahl-Optionen, die raussuchen, die am besten zu dir passt und immer den aktuellen Stand im Blick behalten.

Du erreichst uns natürlich auch schriftlich oder telefonisch. Unsere Kontaktdaten stehen in unseren Schreiben und E-Mails.

 

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.