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Pfändungsschutz

Ein Großteil der Vermögenswerte des Schuldners kann in der Zwangsvollstreckung gepfändet werden – allerdings gibt es auch Ausnahmen. Welche das genau sind und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Artikel.

Redaktions-Team | Aug. 7, 2023 2 min
Widerspruch

Was darf gepfändet werden? 


Nicht alle Sach- und Vermögenswerte sind pfändbar. Gegenstände mit einem hohen ideellen Wert wie zum Beispiel Eheringe sind unpfändbar. Auch Haushaltsgeräte, Möbel und Gegenstände, die für die Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zwingend benötigt werden, dürfen nicht ohne weiteres gepfändet werden.

Der Gläubiger hat durch eine Pfändung jedoch Zugriff auf Luxusgüter und andere hochwertige Gegenstände. Durch eine Austauschpfändung können auch solche Objekte gepfändet werden, die eigentlich unpfändbar sind. 
Allgemein zählen zu den unpfändbaren Gegenständen:

  • Haushaltsgegenstände und andere bewegliche Sachen, die für den persönlichen Gebrauch und im alltäglichen Leben benötigt werden (wie beispielsweise Kleidung, einfache Möbel, gewöhnlicher Hausrat, Radio, Fernseher etc.)
  • Gegenstände, die im Rahmen der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung unbedingt notwendig sind (wie beispielsweise Lieferwagen, Notebook, Werkzeug etc.)

Übersicht zur Pfändbarkeit von verschiedenen Gegenständen und Vermögenswerten: 

Vermögenswert Gegenstand

Pfändbar oder nicht pfändbar?

Kindergeld

Kindergeld als solches ist zwar nicht direkt pfändbar. Bei einem bestehenden Pfändungsschutzkonto  dem „P-Konto“ kann das Kindergeld jedoch gepfändet werden. Denn bei der Ermittlung des pfandfreien Betrages werden sämtliche Geldeingänge, also auch das Kindergeld, berücksichtigt.

Pflegegeld

Auch Pflegegeld ist grundsätzlich unpfändbar. Sofern ein P-Konto besteht, ergibt sich jedoch die gleiche Ausgangslage wie beim Kindergeld. Auch hier kann eine Erhöhung des Freibetrages erwirkt werden.

Rente

Die von der Rentenversicherung gezahlte Altersrente wird wie normales Einkommen gewertet. Sie ist pfändbar. Besondere Renten wie Witwen-, Waisen- oder Unterhaltsrente sind nur unter bestimmten Bedingungen pfändbar. Es kommt auf den Einzelfall an.

Unterhalt

Der Gläubiger kann Unterhaltszahlungen zwar nicht direkt beim Unterhaltspflichtigen pfänden. Ähnlich wie beim Kindergeld müssen Unterhaltszahlungen durch ein P-Konto und gegebenenfalls durch die Erhöhung des Freibetrages vor einer Pfändung geschützt werden.

Lohn / Gehalt

Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens kann direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden. Wie hoch der unpfändbare Teil ist richtet sich nach dem Nettoverdienst und den Unterhaltsverpflichtungenen.

Vergütung für Überstunden

Vergütung für Überstunden darf zur Hälfte gepfändet werden.

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist bis zur Höhe des halben unpfändbaren Arbeitseinkommens (s.o.) vor einer Pfändung geschützt. Ist das Weihnachtsgeld höher, geht der überschießende Teil aufgrund der Pfändung an den Gläubiger.

Urlaubsgeld

Nur der Teil des Urlaubsgeldes kann gepfändet werden, der das übliche Maß übersteigt. Übersteigt es die Höhe eines Monatsgehalts, kann diese Grenze überschritten sein. Hier kommt darauf an, wie viel Urlaubsgeld in einem vergleichbaren Unternehmen üblicherweise gezahlt wird.

Spesenauszahlung

Spesen sind als Aufwandsentschädigung für Kosten, die tatsächlich entstanden sind, unpfändbar - solange sie sich im Rahmen des Üblichen halten.

Fahrzeug

Ein Fahrzeug darf grundsätzlich vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Fahrzeug noch einen hinreichenden Verkaufswert besitzt und das Fahrzeug nicht zwingend für eine Erwerbstätigkeit benötigt wird. Im letzten Fall ist aber eine Austauschpfändung möglich.

Handy / Smartphone

Ein vollständig abbezahltes privates Handy bzw. Smartphone darf gepfändet werden. In der Praxis ist das jedoch eher selten der Fall, da der Wiederverkaufswert häufig gering ausfällt und sich der Aufwand der Versteigerung nicht lohnt.

Fernseher

Fernseher zählen zur Grundausstattung einer Wohnung und gelten daher als unpfändbar. Ist das Modell jedoch von besonders hohem Wert, kann es auch hier zu einer Austauschpfändung kommen.

Computer / Notebook

Ob ein Computer oder Notebook gepfändet wird, hängt stark von dessen Wert ab. Ist das Gerät für die Erwerbstätigkeit zwingend notwendig, kommt maximal eine Austauschpfändung in Betracht.

Existenzminimum und Pfändungsfreigrenze 

In Deutschland gibt es sogenannte Pfändungsfreigrenzen, die sicherstellen soll, dass jedem Schuldner bei einer Pfändung ein pfandfreier Geldbetrag zur freien Verfügung bleibt. Die Höhe dieses Betrages ist so bemessen, dass laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom und Nahrungsmittel bestritten werden können.

Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen und den Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Müssen Kinder oder ein Ehepartner versorgt werden, ist der Freibetrag höher als bei einem Single. Der geltende Freibetrag kann einer Tabelle, der Pfändungstabelle entnommen werden. Diese Tabelle wird jedes Jahr angepasst.

 

 

Die Pfändungsfreigrenze ist bindend. Es kann nur Einkommen gepfändet werden, das oberhalb der Freigrenze liegt. 

Unser Tipp

Eine Pfändung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da sie das Leben einschneidend beeinflussen kann.

Durch eine Pfändung entstehen Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung bezahlen werden müssen. Daher ist es immer besser, eine Pfändung zu vermeiden! 

Wenn Sie bereits von einer Pfändung betroffen sind, können Sie durch freiwillige Sonderzahlungen die Schulden schneller tilgen und damit die Pfändung früher beenden.

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.